Allgemein

Er führt ein Leben in den Tiefen unserer Kofferräume und verlässt diese – zum Glück – nur sehr selten, nämlich in Notfällen. Die Rede ist vom Verbandskasten im Auto. Viele vergessen diesen über die Jahre und übersehen womöglich fehlende oder abgelaufene Materialien. Außerdem gilt es zum Beginn des Februars ein paar Änderungen in der Inhaltsliste zu beachten. Wir haben die wichtigsten Informationen rund um den Retter in der Not für Sie zusammengefasst.

Ein Verbandskasten aus dem Auto mit 2 Gesichtsmasken.
© Janet Worg – stock.adobe.com

Wo sind die Regeln für den Verbandskasten zu finden?

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens ist in §35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschrieben. Demnach ist man beim Fahren eines Kraftfahrzeuges dazu verpflichtet, „Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.“ [§35h (3) StVZO]

Änderungen ab Februar 2023

Der Inhalt und die Beschaffenheit des Verbandskastens richten sich folglich nach der DIN 13 164. Diese wurde aber letztes Jahr aktualisiert. So ist ab Februar das Mitführen von mind. zwei Gesichtsmasken vorgeschrieben. Außerdem wurde ein Verbandstuch gemäß DIN 13 152 gestrichen sowie die Anzahl der nötigen Dreieckstücher von zwei auf eins reduziert. Fehlen diese oder andere Teile des vorgeschriebenen Inhalts, bzw. sind Teile abgelaufen erwartet den Fahrer des PKWs bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von bis zu 10€.

Warum müssen abgelaufene Materialien ersetzt werden?

Das Haltbarkeitsdatum bei Verbänden, Wundauflagen und ähnlichen Materialien gibt an, wie lange das Material als steril gilt. Daher ist es unerlässlich abgelaufenes Verbandsmaterial zu ersetzen, um in einer Notsituation schwerwiegende Komplikationen zu vermeiden.
Schmeißen Sie abgelaufene Verbandsmaterialien aber nicht weg, sondern bieten Sie diese Ihren lokalen Ersthelfer-Ausbildern, wie dem Roten Kreuz, dem ASB oder den Maltesern an. Sie eignen sich perfekt zur Übung!

Inhalt des Verbandkastens

Folgendes Material sollte ab Februar in ihrem Verbanskasten zu finden sein:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Quellen: